Die Düsseldorfer Tabelle 2023

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die ab dem 01.01.2023 geltende Fassung der Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die neuste Version ist hier abgebildet. Es ist zu beachten, dass ab Januar 2023 ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 250 Euro gilt. Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern auf die Tabellenbeträge zur Hälfte anzurechnen, weil das Kindergeld grundsätzlichen beiden Elternteilen zur Hälfte zusteht. Für die weiteren Details folgen Sie dem Link: Düsseldorfer Tabelle 2023

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Tabelle mit Kindergeldanrechnung:

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