Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe, Mehrvergleich
02/04/18 12:19
LAG Hamm, Beschluss vom 12.03.2018 - 14 Ta 668/17
Normenketten: ZPO §114 Absatz1 S. 1, § 121, § 278 Abs. 6, § 321 Abs. 2, RVG § 48 Absatz5
Amtlicher Leitsatz:
Bewilligt ein Arbeitsgericht „Prozesskostenhilfe in vollem Umfang“, ist davon der Abschluss eines Mehrvergleichs mit umfasst, wenn die Bewilligung hierfür zuvor ausdrücklich oder konkludent beantragt wurde.
Rechtsgebiete: Gerichtsverfassung und Zivilverfahren, Arbeitsrecht
vorgehend:
ArbG Bochum, Beschluss vom 27.09.2017 - 3 Ca 1228/17
Normenketten: ZPO §114 Absatz1 S. 1, § 121, § 278 Abs. 6, § 321 Abs. 2, RVG § 48 Absatz5
Amtlicher Leitsatz:
Bewilligt ein Arbeitsgericht „Prozesskostenhilfe in vollem Umfang“, ist davon der Abschluss eines Mehrvergleichs mit umfasst, wenn die Bewilligung hierfür zuvor ausdrücklich oder konkludent beantragt wurde.
Rechtsgebiete: Gerichtsverfassung und Zivilverfahren, Arbeitsrecht
vorgehend:
ArbG Bochum, Beschluss vom 27.09.2017 - 3 Ca 1228/17