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Gesamtschuldneraugleich zwischen geschiedenen Ehegatten

Ausgleich gem. § 426 BGB
Die Beteiligen sind seit dem 17. Oktober 2023 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Beide sind jeweils zur Hälfte Eigentümer der (noch) gemeinsamen Eigentumswohnung. Der Ehemann begehrt von seiner geschiedenen Ehefrau die anteilige Erstattung der von ihm auch nach Ehescheidung weiterhin getragenen Finanzierungsraten.
Er sollte mit seinem Begehren durchdringen, oder? Die Sache ist vor dem Amtsgericht -Familiengericht- Rastatt anhängig.



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