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Gepfändete Renten im Versorgungsausgleich

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BGH XII ZR 28/20 - verkündet am 16. Dezember 2020

Gepfändete und zur Einziehung überwiesen Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschuss vom 7. August 2013 - XII ZB 673/12 - FamRZ 2013, 1715)

Die Übertragung des Anrechts erfolgt regelmäßig mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen; eine diesbezügliche Maßgabenanordnung des Familiengerichts hat deklatorische Bedeutung.



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