Gesetzlicher Übergang von Urlaubsabgeltungsansprüchen
Schließt sich an das Arbeitsverhältnis der Bezug von Arbeitslosengeld an, dann ist zu beachten, dass Urlaubsabgeltungsansprüche in der Regel in Höhe der Arbeitslosengeldzahlung auf die Agentur für Arbeit übergehen.