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Gesamtschuldneraugleich zwischen geschiedenen Ehegatten

Ausgleich gem. § 426 BGB
Nach Trennung und erst recht nach Scheidung kann der geschiedene Ehegatte nicht mehr damit rechnen, dass der andere Ehegatte seine Ratenanteile zur Rückzahlung des Finanzierungsdarlehens für eine Eigentumswohnung kompensationslos übernimmt. Er muss vielmehr davon ausgehen, dass er wegen seiner Anteile auf Zahlung in Anspruch genommen wird. Diese Tatsache ist offensichtlich nicht jedem eingängig. Nicht selten muss zur Klärung der damit verbundenen, einfach scheinenden Rechtsfragen Klage eingereicht werden. Mal sehen, was das Amtsgericht Rastatt dazu meint…. (Fortsetzung folgt...)



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