Kindergeld und Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Tabellenbeträge (Unterhaltsbedarf für Kinder) der Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich wieder. Ab Januar 2025 erhöhen sich die Beträge - aber weil wir Deutsche es offensichtlich "einfach" nicht mögen, nicht gleichmäßig für jedes Alter und jede Einkommensgruppe, sondern unregelmäßig, so dass man tatsächlich genau hinschauen muss. Die Erhöhungen gehen von 2 Euro bis 8 Euro.
Gleichzeitig erhöht sich -wenn man dem Familienministerium folgt und es Wirklichkeit wird- ab Januar 2025 das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro für das erste Kind. Diese Erhöhung ist für alle Kinder gleich.
Nun ist zu beachten, dass bei minderjährigen Kindern das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist. Denn das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Das bedeutet, dass auf den Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle statt wie bisher 125 Euro nun 127,50 Euro anzurechnen sind.
Die neu veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle 2025 berücksichtigt diese Tatsache aber noch nicht! Entweder die vom Ministerium angekündigte Erhöhung kommt nicht oder die neue Düsseldorfer Tabelle muss korrigiert werden. Mit dem neuen Kindergeld stimmt die Verrechnungstabelle auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle 2025 jedenfalls nicht. Denn dort werden weiterhin nur 125 Euro verrechnet.
Weshalb diese Verwirrung und Hin- und Her-Rechnerei in Euro-Bruchteilen notwendig ist, ist mir schleierhaft. Vielleicht wirklich, weil wir es kompliziert mögen und weil so ja die Bürokratie, Computer- bzw. Berechnungprogrammprogrammierung (was für ein schönes Wort ;-) ) und Verwaltung wieder Arbeit bekommen sollen (?).
Jedenfalls sind hierdurch versehentliche Rechenfehler vorprogrammiert (wohlgemerkt im Euro und Cent-Bereich) und damit dem Rechtsunfrieden unnötigerweise Vorschub geleistet - es sei denn, man findet Sicherheit bei einer anwaltlichen Beratung. Aber wer möchte wegen 2,50 Euro gleich einen Anwalt aufsuchen? Die Beratungsgebühr stünde dann wohl außer Verhältnis.
Gleichzeitig erhöht sich -wenn man dem Familienministerium folgt und es Wirklichkeit wird- ab Januar 2025 das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro für das erste Kind. Diese Erhöhung ist für alle Kinder gleich.
Nun ist zu beachten, dass bei minderjährigen Kindern das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist. Denn das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Das bedeutet, dass auf den Unterhaltsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle statt wie bisher 125 Euro nun 127,50 Euro anzurechnen sind.
Die neu veröffentlichte Düsseldorfer Tabelle 2025 berücksichtigt diese Tatsache aber noch nicht! Entweder die vom Ministerium angekündigte Erhöhung kommt nicht oder die neue Düsseldorfer Tabelle muss korrigiert werden. Mit dem neuen Kindergeld stimmt die Verrechnungstabelle auf der letzten Seite der Düsseldorfer Tabelle 2025 jedenfalls nicht. Denn dort werden weiterhin nur 125 Euro verrechnet.
Weshalb diese Verwirrung und Hin- und Her-Rechnerei in Euro-Bruchteilen notwendig ist, ist mir schleierhaft. Vielleicht wirklich, weil wir es kompliziert mögen und weil so ja die Bürokratie, Computer- bzw. Berechnungprogrammprogrammierung (was für ein schönes Wort ;-) ) und Verwaltung wieder Arbeit bekommen sollen (?).
Jedenfalls sind hierdurch versehentliche Rechenfehler vorprogrammiert (wohlgemerkt im Euro und Cent-Bereich) und damit dem Rechtsunfrieden unnötigerweise Vorschub geleistet - es sei denn, man findet Sicherheit bei einer anwaltlichen Beratung. Aber wer möchte wegen 2,50 Euro gleich einen Anwalt aufsuchen? Die Beratungsgebühr stünde dann wohl außer Verhältnis.