Rom III
Rom-III-Verordnung auf Privatscheidungen nicht anwendbar
25/12/17 21:45
EuGH: Rom-III-Verordnung auf Privatscheidungen nicht anwendbar
Die Rom-III-Verordnung ist nicht auf Privatscheidungen anwendbar und bestimmt daher nicht das auf solche Scheidungen anwendbare Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.12.2017 entschieden. Im Ausgangsfall vor dem Oberlandesgericht München geht es um die Anerkennung einer privaten Ehescheidung vor einem Scharia-Gericht in Syrien. Das für die Beurteilung anzuwendende Recht richtet sich nun nach dem deutschen Kollisionsrecht (Az.: C-372/16).
Die Rom-III-Verordnung ist nicht auf Privatscheidungen anwendbar und bestimmt daher nicht das auf solche Scheidungen anwendbare Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 20.12.2017 entschieden. Im Ausgangsfall vor dem Oberlandesgericht München geht es um die Anerkennung einer privaten Ehescheidung vor einem Scharia-Gericht in Syrien. Das für die Beurteilung anzuwendende Recht richtet sich nun nach dem deutschen Kollisionsrecht (Az.: C-372/16).